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   BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69   

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BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69 (https://dejure.org/1971,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1971 - VIII B 32.69 (https://dejure.org/1971,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1971 - VIII B 32.69 (https://dejure.org/1971,1603)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Vollzugs einer Heizungsanordnung und der Beschlagnahme eines Heizungskellers - Anforderungen an das Formerfordernis der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verletzung von Landesrecht als Gegenstand der Revision - Unzulässige ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Hierzu hat der beschließende Senat in BVerwGE 13, 90 entschieden: Diesem Formerfordernis werde nicht genügt durch die Anführung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals und die Erklärung, daß der Entscheidung hierüber grundsätzliche Bedeutung zukomme.
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Mit diesem Vorbringen verkennt der Kläger den Begriff der Abweichung; eine solche liegt nur dann vor, wenn das Gericht, gegen dessen Entscheidung sich die Beschwerde richtet, in einer für seine Entscheidung erheblichen Rechtsfrage eine Rechtsauffassung vertritt, die unvereinbar ist mit derjenigen, die das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung seiner Beantwortung derselben Rechtsfrage zugrunde gelegt hat (zum Begriff der Abweichung vgl. die Entscheidungen des beschließenden Senats BVerwGE 16, 53 und 273).
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Da der Kläger die Rechtswidrigkeit der Heizungsanordnung darin erblickt hatte, daß sie auf tatsächlich und rechtlich Unmögliches gerichtet gewesen sei, die Heizungsanordnung aber auf Landesrecht beruhte, wäre das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO in einem künftigen Revisionsverfahren an die Auslegung des Landesrechts durch das Berufungsgericht auch insoweit gebunden, als es - im Wege der Verweisung auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils - die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer auf eine unmögliche Leistung gerichteten behördlichen Anordnung nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts beurteilt hat, die zur Ergänzung des Landesrechts herangezogen wurden; allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, die zur Ergänzung nichtrevisiblen Rechts herangezogen werden, sind nicht revisibel (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Wegen eines solchen Verfahrensmangels ist deshalb die Revision nicht im Beschwerdeverfahren zuzulassen (BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Diese Voraussetzung sei nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung aufwerfe (vgl. auch Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Der Kläger nennt in diesem Zusammenhang die Entscheidung BVerwGE 2, 329.
  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 71.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII B 32.69
    Landesrecht ist allerdings in der Auslegung, die es durch das Berufungsgericht gefunden hat, auf seine Übereinstimmung mit dem Bundesrecht im Revisionsverfahren nachprüfbar (BVerwGE 17, 322 [323 f.]).
  • BVerwG, 30.03.1973 - VII B 39.72

    Rechtsmittel

    Eine solche wäre nur dann zu bei jahen, wenn das Berufungsgericht in einer für seine Entscheidung erheblichen Rechtsfrage eine Rechtsauffassung vertreten hätte, die unvereinbar wäre mit derjenigen, die das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung seiner Beantwortung derselben Rechtsfrage zugrunde gelegt hat (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1971 - BVerwG VIII B 32.69 - und vom 11. Juli 1972 - BVerwG VIII B 41.72 -).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 8 CB 64.77

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Diese Maßnahme war Gegenstand eines Verwaltungsrechtsstreits, der durch Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 8 B 32.69 -, durch den die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, abgeschlossen wurde.
  • BVerwG, 19.02.1973 - IV B 123.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn des § 132

    Eine solche Abweichung wäre nur gegeben, wenn der Verwaltungsgerichtshof eine vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Rechtsfrage anders beantwortet hätte als das Bundesverwaltungsgericht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe z.B. Beschluß vom 11. Juli 1972 - BVerwG VIII B 41.72 -, Beschluß vorn 9. Dezember 1971 - BVerwG VIII B 32.69 - sowie Beschluß vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI B 30.69 -).
  • BVerwG, 19.02.1973 - IV B 118.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn des § 132

    Eine solche Abweichung wäre nur gegeben, wenn der Verwaltungsgerichtshof eine vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Rechtsfrage anders beantwortet hätte als das Bundesverwaltungsgericht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe z.B. Beschluß vom 11. Juli 1972 - BVerwG VIII B 41.72 -, Beschluß vom 9. Dezember 1971 - BVerwG VIII B 32.69 - sowie Beschluß vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI B 30.69 -).
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